Fanclub Satzung FC Bayern Fanclub
"Zwanzig13“
Version 1 vom 01. März
2014
§ 1 Name, Sitz
und Webpräsenz des Clubs
1. Der Club führt
den Namen „Zwanzig13“ er wurde im Mai 2013 gegründet.
2. Der Fan-Club hat
seinen Sitz in 82401 Rottenbuch
3. Der Fan-Club
veröffentlicht Beiträge/Aktionen usw. unter der Fan-Club-Homepage. FolgendeURL gilt als Einstiegspunkt:
http://www.fcb-fanclub-zwanzig13.de.
§ 2 Zweck des
Clubs
1. Der Zweck des
Fanclubs„Zwanzig13“ ist es, Fußballfreunde vom FC Bayern München zusammenzuführen und
ihnen eine gemeinsame Plattform zur Kommunikation und Unterstützung des FC Bayern München zu bieten.
§ 3
Haftung
1. Der Club haftet
nicht für Schäden oder Verluste, die Mitglieder verursachen.
2. Der Club haftet
ebenso in keinem Falle für Schäden, die Personen bei einer beliebigen Veranstaltung des Fanclubs
(insbesondere bei dem Besuch der
Heim-und Auswärtsspiele)
erleiden oder
verursachen.
§ 4
Mitgliedschaft
1. Mitglieder des
Fanclubs „Zwanzig13“ können nur natürliche Personen werden.
2. Die Anmeldung
zur Aufnahme in den Fanclub kann persönlich,schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Über die
Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Durch die
Aufnahme wird das Mitglied auf die Satzung verpflichtet.
Für
die Aufnahme ist zwingend die Angabe der aktuellen Adresse,des Geburtsdatums, der E-Mail Adresse und Telefonnummer des
Fans erforderlich, um
ihn über Vereinsaktivitäten Informieren zu können.
3. Mitgliedsbeiträge:
20€/Jahr für Erwachsene ab 18 Jahren
5€/Jahr für Kinder unter 18 Jahren
30€/Jahr für Familien (Eltern+eigene Kinder bis 18)
0€/Jahr für Ehrenmitglieder
3.
Die Mitgliedschaft wird
beendet
a) durch Austritt
via E-Mail unter Angabe nach Möglichkeit mit einer Begründung gegenüber dem Vorstand des
Clubs.
b) durch
Ausschluss bei groben Verstoß gegen die Satzungen des Fan-Clubs oder gegen die Stadion- und oder
Homepage-Ordnungen.
4. Der Ausschluss
erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Fan-Clubs verstoßen hat oder die Voraussetzungen der Satzung nicht mehr erfüllt.
§ 5 Die
Mitgliederversammlung
1. Die
Mitgliederversammlung findet nur nach Bedarf statt. Jedes Mitglied kann Tagesordnungspunkte vorschlagen.
2. Alle
Clubmitglieder können mit je einer Stimme an der der Mitgliedsversammlung teilnehmen.
3. Der Vorsitz der
Mitgliederversammlung obliegt dem Vorstand. Die Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts
anderes vorschreibt.
Eine
Änderung der Satzung benötigt eine 2/3 Mehrheit.
§ 6 Rechte und
Pflichten der Mitglieder
1. Die ordentliche
Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme und Abstimmung bei den Mitgliederversammlungen sowie Stellung von Anträgen.
Jedes
Mitglied hat eine Stimme.
2. Die Mitglieder
sind verpflichtet, die Satzung einzuhalten und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu befolgen.
3. Die Mitglieder
sind dazu aufgerufen, in regelmäßigen Abständen Beiträge auf der Fan-Club begleitenden Homepage
http://www.fcb-fanclub-zwanzig13.de zu verfolgen.
§ 7 Organe des
Fan-Clubs
1. Die Organe des
Fan-Clubs sind:
a) der
Vorstand
b) die
Mitgliederversammlung
§ 8 Der
Vorstand
1. Der Vorstand
besteht aus 2 Personen (1.Vorsitzenden, 2. Vorsitzender)
2. Der Vorstand
beschließt über alle Fan-Club-Angelegenheiten, soweit sie nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen.
3. Er führt die
Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
§ 9
Allgemeines
1. Mit der
Mitgliedschaft in diesem Fan-Club erkennt das Mitglied die Satzung ohne Widerspruch an, dies erstreckt sich zusätzlich auf
die nachfolgend genannten Punkte.
2. Ein
Verstoß gegen die Satzung, insbesondere ein Verstoß gegen die nachfolgenden Punkte führt umgehend zum Ausschuss aus dem Fan-Club.
a) Das Mitglied
erklärt, dass es nicht Mitglied in einer rechts- oder linksradikalenOrganisation, Partei oder sonstigen Zusammenschluss ist.
b) Das Mitglied
erklärt, dass es sich rechts- oder linksradikales Gedankengut oder Parolen unterstützt, noch publiziert oder sonst wie von ihm verbreitet werden.
c) Das Mitglied
erklärt, dass es sich bei Aufenthalt im Stadion (zu Hause, wie auch auswärts), sowie während der An- und Abfahrt zum/vom Stadion an die geltenden Regeln und gesetzlichen Bestimmungen
hält.
d) Das Mitglied
hat sich in der Öffentlichkeit, insbesondere im Stadion, aber auch im Internet (Forum, Chat) so zu verhalten, dass dem Fan-Club kein Imageverlust entsteht.
Rottenbuch, März 2014